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Hier stellen wir Ihnen alle unsere bisher beschlossenen Projekte der Förderperiode vor

In der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie, kurz LILE, sind die grundlegenden Handlungsfelder der Region definiert worden, in denen in den nächsten Jahren Projekte gefördert werden können:


  • Naherholung, Tourismus und Kultur
  • Lebensqualität, wohnortnahe Versorgung und dörfliche Entwicklung/Stadtentwicklung
  • Natur, Kulturlandschaft und Landbewirtschaftung
  • Wirtschaft, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie Rohstoffrückgewinnung

 

Jedes Projekt, das über LEADER eingereicht wird, muss der Entwicklungsstrategie (LILE) der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) entsprechen. Grundsätzlich muss ein Projekt mindestens einem der in der LILE benannten Handlungsfelder zuzuordnen sein.


Grundsätzlich können private Vorhaben mit 40-50 %, Vorhaben gemeinnütziger Organisationen mit 50-80 % und kommunale Vorhaben mit 70-75 %  der Kosten gefördert werden, wobei die maximale Förderhöhe 250.000 € umfasst.

2024

2025

FLLE 2.0: GAK 7.0 und 8.0

  • Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung im LEADER-Ansatz
  • Förderung von Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen im LEADER-Ansatz
Blick auf Rheinbrücke bei Wörth von schräg unten